Die Anmeldung in einem Reisebüro oder auf unserer Website für eine der in unserem Programm angebotenen Kreuzfahrten setzt die Anerkennung der unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bundesgesetz vom 18.06.1993) voraus. Mit der Datierung und Unterzeichnung des vom Verkäufer ausgestellten Reisevertrags, bei dem die Reise erworben wird, und dem Hinweis, dass die Bedingungen von ihm akzeptiert werden, bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er die Informationen über die von ihm gewählte Reise zur Kenntnis genommen hat, die in unseren Broschüren, welche in den Reisebüros, bei unseren Diensten oder auf unserer Website verfügbar sind, enthalten sind. Für alle Einzelheiten zur Reise wird daher auf die Informationen in diesen Broschüren oder auf unserer Website verwiesen. Unsere Broschüren bieten eine Auswahl an Kreuzfahrten an, doch unser Angebot ist nicht auf die darin aufgeführten Kreuzfahrten beschränkt. Kreuzfahrten oder Leistungen „außerhalb der Broschüre“ unterliegen denselben Bedingungen.
Die Verkaufsbedingungen werden gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Fahrgäste, die auf See oder auf Binnenwasserstraßen reisen, festgelegt.
GÜLTIGKEIT: Abfahrten vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026.
PREISE: Unsere in Schweizer Franken angegebenen Preise verstehen sich pro Person auf Basis einer Doppelkabine. Sie werden auf Grundlage der am 1. März 2024 geltenden wirtschaftlichen Bedingungen festgelegt und pauschal berechnet, einschließlich einer Reihe von im Programm beschriebenen Leistungen, die vom Kunden gebucht werden, jedoch unter Ausschluss aller Leistungen, die der Kunde an Bord buchen und bezahlen wird, sowie unter Ausschluss anderer Kosten und jeglicher Ausgaben, die durch ein zufälliges Ereignis entstehen (Streik, Aufruhr, Revolution, Witterungsbedingungen, Wasserstände usw.).
Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, die in ihre Berechnung einfließen, wie Transportkosten, Ein- und Ausschiffungskosten, Hafengebühren, Treibstoffkosten, verschiedene Abgaben und Steuern, und können angepasst werden.
Daher behalten wir uns das Recht vor, die in dieser Broschüre angegebenen Preise bei Änderungen, unter anderem:
• der Flughafen-, Passagier- und Aufenthaltssteuern, deren zum 1. März 2024 bekannter Tarif in den jeweiligen Programmen zu finden ist,
• der Treibstoffkosten (Referenzpreis Brent-Öl am 1. März 2024: 75,96 € einsehbar auf https://cours-du-petrole.fr/) zu überprüfen. CroisiEurope hat diese Tarife für 2026 bis zu einem Barrelpreis von 75,96 € festgelegt und wird keine Anpassung für Barrelpreisänderungen zwischen 45 € und 85 € vornehmen, behält sich jedoch das Recht auf Anpassung darüber hinaus vor.
Im Falle eines Flugtransfers wird der Preis entsprechend den von den betroffenen Fluggesellschaften angewendeten Treibstoffpreisänderungen angepasst.
• Wechselkurse, insbesondere für die Programme Vietnam / Kambodscha sowie Safari-Kreuzfahrten im südlichen Afrika (Namibia, Botswana, Südafrika und Simbabwe) – (Dollar – Referenzkurs am 1. März 2024: 1 CHF = 1,135 $; für das Safari- Kreuzfahrt-Programm im südlichen Afrika (Südafrika, Botswana, Namibia und Simbabwe) – (Rand – Referenzkurs am 1. März 2024: 1 CHF = 21,64 ZAR); schließlich für das Indien-Programm (Indische Rupie Referenzkurs am 1. März 2024: 1 CHF = 93,52 INR).
Der Anteil der in Fremdwährungen zu erbringenden Leistungen für diese Reisen variiert je nach Ziel zwischen 35 % und 70 % des Reisepreises.
• Verschiedene Steuern wie Mehrwertsteuer, Abgaben usw. Die Preise, inklusive aller Steuern, müssen vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt werden. Bei Änderungen wird der zusätzliche Betrag oder die Minderung nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Zahlung der Leistungen, sondern zum Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung berücksichtigt, der allein maßgeblich ist. In jedem Fall kann innerhalb der 20 Tage vor Abreise keine Preisänderung erfolgen.
Visagegebühren und Tarife für optionale Ausflüge können jederzeit und ohne Vorankündigung von den zuständigen Behörden geändert werden und werden in diesem Fall vollständig an die Kunden weitergegeben.
Für Programme der Produktion „Visages et Fleuves du Monde“ auf Kreuzfahrten, die dies erwähnen, wird der Preis basierend auf der Teilnehmerzahl festgelegt und kann daher angepasst und vollständig an die Kunden weitergegeben werden.
Alle an Bord der Schiffe in Rechnung gestellten Leistungen müssen an Bord beglichen werden, und zwar vor der Ausschiffung der Kunden.
Für Kreuzfahrten, bei denen Trinkgelder enthalten sind, beinhalten unsere Preise zur Erleichterung des Aufenthalts des Reisenden die Trinkgelder, die vollständig an die lokalen Dienstleister des Zielortes weitergegeben werden, bestimmt von uns unter Berücksichtigung lokaler Sitten und Gebräuche.
REISE - DAUER - UNTERBRINGUNG: Die angegebenen Dauern entsprechen nicht der Anzahl der an der Destination verbrachten Tage, sondern der gesamten Dauer der Reise einschließlich Transport, also einer bestimmten Anzahl von Nächten und entsprechen nicht notwendigerweise einer festgelegten Anzahl voller Reisetage. Wenn aufgrund der von den verschiedenen Verkehrsmitteln auferlegten Zeiten der erste und der letzte Reisetag durch eine späte Ankunft oder einen frühen Abflug verkürzt werden, kann keinerlei Erstattung erfolgen. Die Reisedauer wird vom Tag der Einberufung bis zum Rückreisetag berechnet. Die Mahlzeiten des ersten und des letzten Tages sind nicht eingeschlossen, sofern nicht im Programm angegeben, und gehen zu Lasten des Reisenden.
Die Leistungen des letzten Tages enden nach dem Frühstück. Einige Mahlzeiten können vom Luftfahrtunternehmen bereitgestellt werden. Die Klassifizierungskategorien der Hotels und Schiffe (außer der CroisiEurope-Flotte, Fluss- und Seekreuzfahrten) werden von den lokalen Behörden des jeweiligen Landes festgelegt und nach eigenen Kriterien bestimmt und entsprechen nicht zwingend den französischen Normen. Jede Reklamation bezüglich der Klassifizierungskriterien kann nicht zu einer Entschädigung führen.
ANMELDUNGEN - WIDERRUFSRECHT – REISEZAHLUNG UND ABRECHNUNG: Die Anmeldungen können jederzeit auf der Website von CroisiEurope, in deren Reisebüros oder in denen ihrer Partner, innerhalb der Verfügbarkeit der Plätze, erfolgen. Die Programme und vertraglichen Preise sind die in unseren Verkaufsverträgen angegebenen, die vom verkaufenden Reisebüro auf dem dem Reisenden übergebenen Exemplar übernommen und von diesem zur Annahme unterschrieben werden müssen. Die vorherige Information wird durch unsere Broschüre bereitgestellt, ergänzt um mögliche Änderungen und Korrekturen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung bei CroisiEurope mitgeteilt werden. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, alle diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben.
Der Kunde wird darüber informiert, dass ihm nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags für eine Reise (inklusive Paus chal rei sever t rag, Per sonenbeförderung, Unterkunftsdienstleistungen außer Wohnunterkünften, Mietwagen, Gastronomie oder Freizeitaktivitäten, die für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt werden) kein Widerrufsrecht zusteht.
Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Fristen behält sich die Gesellschaft CroisiEurope das Recht vor, die Plätze zurückzunehmen, wenn der Kunde die von der Gesellschaft erwarteten Zahlungen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Mahnung durch CroisiEurope geleistet hat.
Jede verspätete Zahlung zieht die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des 1,5-fachen des gesetzlichen Zinssatzes nach sich. Darüber hinaus wird kein Skonto für vorzeitige Zahlungen gewährt. Die Reisedokumente und Transporttickets werden nach vollständiger Bezahlung des Preises ausgestellt.
Für die Produkt ion CroisiEurope, Fluss- und Seekreuzfahrten: Sie gelten als angemeldet, sobald Sie bei der Buchung eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises geleistet haben. Der Buchungsvertrag muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Zusendung, ordnungsgemäß von Ihnen gegengezeichnet, zurückgesandt werden. Die Reise kann Ihnen nicht garantiert werden, wenn die vollständige Zahlung nicht spätestens 30 Tage vor Abreisedatum bei uns eingegangen ist. Die Nichtzahlung des Restbetrags zu den festgelegten Terminen stellt einen Verstoß dar, der eine sofortige Vertragsauflösungsregelung zur Folge hat.
Für Anmeldungen, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgen, muss der Gesamtbetrag bei der Anmeldung bezahlt werden.
Für die Produktion Visages et Fleuves du Monde: Sie gelten als angemeldet, sobald Sie bei der Buchung eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises geleistet haben. Der Buchungsvertrag muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Zusendung, ordnungsgemäß von Ihnen gegengezeichnet, zurückgesandt werden. Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Abreisedatum zu zahlen. Die Reise kann Ihnen nicht garantiert werden, wenn die vollständige Zahlung des Betrags nicht spätestens 45 Tage vor Abreisedatum bei uns eingegangen ist. Die Nichtzahlung des Restbetrags zu den festgelegten Terminen stellt einen Verstoß dar, der eine sofortige Vertragsauflösungsregelung zur Folge hat.
Für Anmeldungen, die innerhalb von 45 Tagen vor Abreisedatum erfolgen, muss der Gesamtbetrag bei der Anmeldung bezahlt werden.
BEARBEITUNGSGEBÜHREN BEI ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN VOR DER ABREISE:
Für Kreuzfahrten: Jede Änderung der Buchung 15 Tage vor Abreise zieht Bearbeitungsgebühren in Höhe von 70 CHF zzgl. MwSt. pro Person nach sich (ohne Versandkosten, die zusätzlich berechnet werden) und ist in keinem Fall erstattungsfähig und sofort per Kreditkarte oder Überweisung zu bezahlen (Zahlung per Scheck wird nicht akzeptiert). Es werden jedoch keine Änderungen weniger als 4 Tage vor der Abreise akzeptiert. Diese Gebühren werden auch im Falle einer Abtretung des Vertrags an Dritte erhoben. Hinweis: Jede Änderung des Kreuzfahrtdatums wird als Stornierung betrachtet und unterliegt den Stornogebühren.
Für Transfers: Jede Änderung von Name/Vorname, Reisedatum oder Reiseroute für Passagiere, die auf Linien-, Billig- oder Charterflügen angemeldet sind, zieht Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 CHF zzgl. MwSt. pro Person nach sich, sowie eventuelle Tarifaktualisierungen, die von der Fluggesellschaft vorgeschrieben werden Jede Änderung von Name/Vorname, Reisedatum oder Reiseroute für Passagiere, die auf Bahntransfers angemeldet sind, zieht Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 CHF zzgl. MwSt. pro Person und Strecke nach sich, sowie eventuelle Tarifaktualisierungen, die von der Bahngesellschaft vorgeschrieben werden. Es ist zu beachten, dass im Falle einer Änderung, die eine oder mehrere Namensänderungen, das Reisedatum oder die Reiseroute betrifft, wir keinerlei Verantwortung für die Annahme oder Ablehnung durch unsere verschiedenen Dienstleister übernehmen. Bearbeitungsgebühren von 85 CHF zzgl. MwSt. bis zum gesamten Ticketpreis pro Person können von den genannten Gesellschaften zusätzl ich zu den von CroisiEurope erhobenen Bearbeitungsgebühren verlangt werden. Im Falle einer Ablehnung gilt die Stornogebührenregelung.
ÄNDERUNGEN DER FLUGLEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN NACH ABREISE: Die für die Anreise zu den Einschiffungshäfen verwendeten Flugtarife unterliegen speziellen Buchungs und Ausstellungskonditionen. Sobald die Reise begonnen hat, sind keine Änderungen durch die Fluggesellschaften oder den Reeder zulässig, und es erfolgt keine Rückerstattung. Der Reeder ist nicht verpflichtet, die Unterbringung von Passagieren sicherzustellen, die während der Kreuzfahrt oder am Ende der Kreuzfahrt von Bord gehen.
VERSANDKOSTEN: Versandkosten wie Chronopost, Eilservice usw., die gegebenenfalls aufgrund einer späten Anmeldung, von Streiks im Postdienst oder anderen Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, erforderlich werden, werden dem Kunden oder seinem Reisebüro in Rechnung gestellt.
STORNIERUNGSGEBÜHREN: Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Beträge abzüglich der Stornogebühren pro Person, die nachfolgend entsprechend dem Stornierungsdatum im Verhältnis zum Abreisedatum angegeben sind, sowie abzüglich nicht erstattungsfähiger Kosten wie Versicherungsgebühren, Buchungsgebühren und Visagebühren sowie aller sonstigen Stornokosten, die von unseren Leistungsträgern verlangt werden. Wenn ein Passagier eines Doppelzimmers oder einer Doppelkabine seine Buchung storniert, muss der verbleibende Passagier die Option Doppelzimmer oder Doppelkabine zur Alleinbenutzung zahlen. Jede Stornierung muss dem Verkäufer per eingeschriebenem Brief mit Rückschein übermittelt werden.
Stornierungsgebühren für flusskreuzfahrten der produktion croisieurope:
• Mehr als 90 Tage vor Abreise: 175 CHF zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren pro Person (ausgenommen Themenwochenenden und Weihnachtsmarkt-Kreuzfahrten siehe unten).
• Von 90 bis 60 Tagen: 20 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 59 bis 30 Tagen: 50 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 29 bis 19 Tagen: 60 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 18 bis 9 Tagen: 75 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Ab 8 Tagen bis zum Abreisetag: 100 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
Für Themenwochenenden und Weihnachtsmarkt- Kreuzfahrten der Produktion CroisiEurope: Die Stornogebühren, die mehr als 90 Tage vor Abreise anfallen, betragen pro Person 70 CHF zzgl. MwSt. Der übrige Gebührenplan bleibt für diese Kreuzfahrten unverändert. Stornierungsgebühren für seekreuzfahrten der produktion croisieurope:
• Mehr als 90 Tage vor Abreise: 350 CHF zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren pro Person
• Von 90 bis 60 Tagen: 40 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 59 bis 30 Tagen: 60 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 29 bis 9 Tagen: 75 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Ab 8 Tagen bis zum Abreisetag: 100 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
Abweichend von den oben genannten Stornobedingungen gelten für Fluss- und Seekreuzfahrten der Produktion CroisiEurope zu „Neujahr“ folgende Stornogebühren:
• Mehr als 90 Tage vor Abreise: 350 CHF zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren pro Person
• Von 90 bis 60 Tagen: 40 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 59 bis 30 Tagen: 60 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 29 bis 20 Tagen: 75 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 19 Tagen bis zum Abreisetag: 100 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets Stornierungsgebühren für kreuzfahrten der produktion visages et fleuves du monde:
• Mehr als 90 Tage vor Abreise: 350 CHF zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren pro Person
• Von 90 bis 61 Tagen: 35 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 60 bis 31 Tagen: 50 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 30 bis 20 Tagen: 70 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Von 19 bis 9 Tagen: 80 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
• Ab 8 Tagen bis zum Abreisetag: 100 % des Gesamtpreises des Kreuzfahrtpakets
Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Reisende ausdrücklich, vorab informiert worden zu sein und die oben festgelegten Stornogebühren zu akzeptieren.
WICHTIG: Jedes Paket, das einen Flug beinhaltet, unterliegt den allgemeinen und besonderen Stornierungsbedingungen der angegebenen Fluggesellschaften. Im Falle der Stornierung eines oder mehrerer Passagiere gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
• Fluss-, See- und Küstenleistungen: gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft CroisiEurope
• Flugtransport: gemäß den Bedingungen der angegebenen Fluggesellschaft, einsehbar auf den Websites der jeweiligen Fluggesellschaften oder auf Anfrage bei unserem Reservierungsservice.
Darüber hinaus entspricht die Höhe der Stornogebühren für Landleistungen (z. B. Hotels) den tatsächlich vom Partner an CroisiEurope berechneten Kosten.
RÜCKERSTATTUNGEN / ERMÄSSIGUNGEN: Es kann keine Rückerstattung erfolgen, wenn der Kunde nicht zu den auf der Reiseeinladung angegebenen Zeiten und Orten erscheint, oder wenn er die für seine Reise erforderlichen polizeilichen oder gesundheitlichen Dokumente nicht vorlegen kann (Pässe, Visa, Personalausweis, Impfnachweise usw.).
CroisiEurope kann nicht für Verzögerungen beim Anreiseverkehr per Flugzeug, Bahn oder Straße verantwortlich gemacht werden, die zur Nichtpräsentation des Passagiers bei der Abreise führen, aus welchem Grund auch immer, selbst wenn diese Verzögerung auf höhere Gewalt, ein zufälliges Ereignis oder das Verschulden Dritter zurückzuführen ist. Eine Unterbrechung der Reise kann keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift irgendeiner Art begründen, außer im Falle des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, die diese Option in ihren Allgemeinen Bedingungen enthält. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung direkt durch die Versicherungsgesellschaft.
Der Verzicht auf eine der im Reiseleistungspaket enthaltenen Leistungen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. Reklamationen über eventuelle Preisunterschiede werden nicht berücksichtigt.
Die Unterzeichnung des Buchungsvertrags sowie die Begleichung der Rechnung durch den Kunden setzen die Annahme der Tarife und der Reisebedingungen voraus.
Es ist CroisiEurope nicht möglich, nachträglich Vergünstigungen oder Aktionen zu berücksichtigen, die nach der Bestätigung der Reise eingeführt wurden.
Ermäßigungen gelten nur auf den Grundpreis ohne Flughafengebühren, Optionen, Bearbeitungsgebühren, Visa- und Versicherungsgebühren. Verschiedene Ermäßigungen sind nicht kombinierbar und können nach der Anmeldung nicht gewährt werden. Auf Promotionsangebote ist keine Ermäßigung anwendbar.
KINDERERMÄSSIGUNGEN:
Kinder unter 2 Jahren:
Verpflegungs- und Unterkunftskosten werden von CroisiEurope übernommen. Kinder von 2 bis einschließlich 9 Jahren: 20 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis, ohne Ausflüge, Transfers, Flüge, Steuern, Optionen und Bearbeitungsgebühren. Ab 10 Jahren wird der Normalpreis angewendet. Diese Ermäßigungen gelten nicht für Kreuzfahrten der Produktion Visages et Fleuves du Monde.
Für die Produktion Visages et Fleuves du Monde gelten nur die nachfolgenden Ermäßigungen:
• Für das südliche Afrika: 15 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis für 1 Kind von 7 bis 14 Jahren, das die Kabine / das Zimmer / das Bungalow mit 1 oder 2 Erwachsenen teilt (ohne Flüge, Steuern, Optionen, Visa usw.).
• Für den Mekong: 20 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis für 1 Kind von 2 bis 12 Jahren, das die Kabine / das Zimmer mit 1 oder 2 Erwachsenen teilt (ohne Flüge, Steuern, Optionen, Visa usw.).
Aus Sicherheitsgründen werden Kinder unter 7 Jahren auf den Reisezielen südliches Afrika und Indien nicht akzeptiert.
ERMÄSSIGUNG DREIERKABINE: Für den 3. Passagier einer Dreibettkabine werden 30 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis gewährt, ohne Steuern, Flüge, Optionen und Bearbeitungsgebühren. Diese Ermäßigung gilt nicht für die Produktion Visages et Fleuves du Monde.
ERHÖHUNG DER HOCHZEITSJUBILÄUMSERMÄSSIGUNG:
Auf den Flusskreuzfahrten von CroisiEurope von 3 bis 13 Tagen erhält die Dame eine Ermäßigung auf ihre Kreuzfahrt für jeweils 10 Ehejahre. Beispiel: 10, 20, 30 … Ehejahre = 10, 20, 30 % Ermäßigung. Gültig nur für Hochzeitsjubiläen im Jahr 2026 und nur bei Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienbuchs. Diese Ermäßigung gilt ausschließlich auf den Kreuzfahrtpreis, ohne Optionen und Anreisekosten, ist nicht rückwirkend, nicht erstattungsfähig und nicht kombinierbar mit einem anderen Angebot .Diese Ermäßigungen gelten nicht für die Seekreuzfahrten der Produktion CroisiEurope und nicht für die Produktion Visages et Fleuves du Monde.
FAMILIENANGEBOTE: Eine Auswahl von Kreuzfahrten, die in unseren Broschüren und auf unseren Websites unter der Marke und dem Logo „Famille“ aufgeführt sind, unterliegt Preisnachlässen und spezifischen kommerziellen Bedingungen:
• Die Flusskreuzfahrten der Produktion CroisiEurope sind für bis zu zwei (2) Kinder (bis einschließlich 16 Jahre) kostenlos (ohne Flug, Optionen, Steuern, Transfers und Ausflüge), vorausgesetzt, dass eine kostenpflichtige Kabine im Rahmen desselben Kreuzfahrtvertrags gebucht wird. Jede Buchung über zwei (2) Kinder (bis einschließlich 16 Jahre) hinaus wird nicht kostenlos gewährt, sondern es wird ein Preisnachlass auf die Kreuzfahrt (ohne Flüge, Steuern, Transfers und Ausflüge) von dreißig Prozent (30 %) gewährt.
• Die Seekreuzfahrten der Produktion CroisiEurope erhalten einen Preisnachlass auf die Kreuzfahrt (ohne Flüge, Steuern, Transfers und Ausflüge) von dreißig Prozent (30%), für bis zu zwei (2) Kinder (bis einschließlich 16 Jahre), vorausgesetzt, dass eine kostenpflichtige Kabine im Rahmen desselben Kreuzfahrtvertrags gebucht wird.
Für Alleinerziehende, die mit zwei Kindern reisen, entfällt der Einzelkabinenzuschlag ausschließlich im Rahmen der Familienangebote für Fluss- und Seekreuzfahrten der Produktion CroisiEurope.
Bezüglich der Kreuzfahrten mit Familienangeboten: Diese sind nur innerhalb eines vorab festgelegten Kontingents verfügbarer Plätze garantiert.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Kreuzfahrt mit Familienangebot wird der Verkäufer sein Bestes tun, um, ohne Erfolgsgarantie, alternative Termine für andere Kreuzfahrten mit demselben Angebot vorzuschlagen.
Familienangebote können nicht rückwirkend auf die Vertragsunterzeichnung angewendet werden und sind nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
FLEXIBILITÄTSANGEBOT: Zu Ihrem Komfort und um Ihnen zusätzl iche Sicherhei t zu bieten, haben wir ein Flexibilitätsangebot geschaffen, das Sie bei Ihrer Buchung abschließen können. Dieses Angebot, dessen Preis im Folgenden erläutert wird, ist nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, nur einmal pro Reise nutzbar und muss von allen Personen im Buchungsdossier abgeschlossen werden. Es ermöglicht Ihnen eine Änderung von Datum und Reiseziel unter den folgenden Bedingungen:
• Produktion Flusskreuzfahrten CroisiEurope (mit Ausnahme von Kreuzfahrten mit einer Dauer von weniger als 3 Tagen / 2 Nächten sowie Tagesleistungen): 144 CHF / Person, Datumänderung möglich bis 30 Tage vor Abreise.
• Produktion Seekreuzfahrten CroisiEurope: 213 CHF / Person, Datumänderung möglich bis 30 Tage vor Abreise.
• Produktion Visages et Fleuves du Monde: 288 CHF / Person, Datumänderung möglich bis 45 Tage vor Abreise.
Die Anwendung dieses Angebots unterliegt den nachstehend aufgeführten Bedingungen:
Die Wahl des Ersatzdatums muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Flexibilitätsangebots festgelegt werden.
Die Verschiebung von Datum und Reiseziel muss innerhalb derselben Produktion erfolgen, die ursprünglich gebucht wurde. Die Anwendung des Flexibilitätsangebots führt zur Stornierung der ursprünglich gebuchten Kreuzfahrt und zur Erstellung eines neuen Buchungsvertrags, der den zum Zeitpunkt der Ausstellung des neuen Vertrags gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Das Flexibilitätsangebot ist unabhängig von einer optionalen Versicherung, deren Abschluss wir dringend empfehlen, deren Bedingungen Sie im entsprechenden Abschnitt finden. Dieses Angebot gilt nur für die Kreuzfahrt, also ohne Transport (außer bei einem von CroisiEurope gecharterten Flug) und ohne Zusatzleistungen. Änderungen der Vor- und Nachtransporte unterliegen daher den Bedingungen und eventuellen Gebühren der entsprechenden Anbieter, die vom Kunden zu tragen sind. Damit das Flexibilitätsangebot genutzt werden kann, muss der Restbetrag des ursprünglichen Vertrags vom Kunden bezahlt worden sein. Das Ersatzdatum muss zwingend im selben Kalenderjahr liegen, und es ist nicht möglich, für den neuen Vertrag, der aus der Nutzung des ursprünglichen Flexibilitätsangebots resultiert, ein neues Flexibilitätsangebot abzuschließen. Die Preisdifferenz des neu gewählten Datums wird auf Ihr neues Buchungsdossier angewendet.
Liegt diese zu Ihren Gunsten, wird Ihnen eine Gutschrift ausgestellt, die Sie für alle Produktionen im laufenden Kalenderjahr verwenden können.
PATE / EMPFEHLUNGSPROGRAMM: Der Pate (im Folgenden „Pate“) kann im Falle der Empfehlung eines Mündels (im Folgenden „Mündel“) die nachstehenden Vorteile (im olgenden „Vorteile“) erhalten, vorausgesetzt, dass alle nachstehenden kumulativen Bedingungen eingehalten werden:
VORTEILE (einmalig nutzbar):
• Buchung des Mündels (auf Kabinenbasis) zwischen 0 CHF und 1.999 CHF = 100 CHF Rabatt für den Paten und 100 CHF Rabatt für das Mündel (Rabatt gilt pro Kabine).
• Buchung des Mündels (auf Kabinenbasis) zwischen 2.000 CHF und 3.999 CHF = 200 CHF Rabatt für den Paten und 200 CHF Rabatt für das Mündel (gilt pro Kabine).
• Buchung des Mündels (auf Kabinenbasis) ab 4.000 CHF = 300 CHF Rabatt für den Paten und 300 CHF Rabatt für das Mündel (gilt pro Kabine).
BEDINGUNGEN FÜR DEN PATE:
• Der Pate muss bereits in der Vergangenheit eine CroisiEurope-Kreuzfahrt unternommen haben.
• Der Pate kann eine unbegrenzte Anzahl von Mündeln empfehlen, jedoch maximal 2 Empfehlungen pro Kreuzfahrtdatum.
• Der Pate kann nur einen einzigen Empfehlung-Rabatt pro Kreuzfahrtdatum nutzen.
• Der Pate darf keiner Reiseagentur angehören.
BEDINGUNGEN FÜR DAS MÜNDEL:
• Das Mündel darf in der Vergangenheit noch keine CroisiEurope-Kreuzfahrt unternommen haben.
• Das Mündel muss CroisiEurope ausreichend Informationen übermitteln, damit der Pate identifiziert werden kann. Ohne eine hinreichend genaue Identifikation ist eine
Empfehlung nicht möglich.
• Das Mündel muss seinen Rabatt bei seiner ersten CroisiEurope-Kreuzfahrt nutzen.
Die im Rahmen einer Empfehlung gewährten Vorteile sind mit anderen CroisiEurope-Angeboten kombinierbar. Der Pate und das Mündel können weder eine Rückerstattung (Überweisung, Bargeld usw.) noch einen Tausch der Vorteile verlangen. Eine Kabine darf nicht vom Paten und seinem Mündel oder von zwei Mündeln geteilt werden.
Im Falle einer Stornierung der CroisiEurope-Kreuzfahrt durch das Mündel wird der Vorteil für das Mündel und den Paten hinfällig, und der Pate kann den Vorteil erst wieder in Anspruch nehmen, wenn sein Mündel eine neue Buchung tätigt.
EINZELKABINE: Für die Produktion CroisiEurope, Fluss- und Seekreuzfahrten, sind Einzelkabinen bis zu 10 % des Kontingents zulässig. Die Anzahl der Einzelkabinen darf insgesamt 12 Kabinen pro Schiff nicht überschreiten, außer bei Aufenthalten und Kreuzfahrten der Produktion Visages et Fleuves du Monde auf Kreuzfahrt.
FORMALITÄTEN: Die Teilnehmer müssen die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Polizei- und Zollformalitäten entsprechend ihrer Staatsangehörigkeit erfüllen, im Besitz aller erforderlichen Aufenthalts- und Transitvisa sowie eventuell notwendiger Gesundheitszeugnisse sein, und dies für alle Länder, die im Verlauf der Kreuzfahrt oder des Aufenthalts besucht werden.
Abhängig vom Reiseziel und der Staatsangehörigkeit jedes Reisenden obliegt es ihm: die für die Ein- und/oder Ausreise erforderlichen Formalitäten und Dokumente zu überprüfen, einschließlich administrativer und gesundheitlicher Anforderungen, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation und/oder früherer Reisen.
Wir empfehlen den Passagieren, sich über diese Anforderungen zu informieren und eventuelle Änderungen bei ihrer Reiseagentur und/oder ihrem Arzt sowie bei den zuständigen Konsulaten, Botschaften und Gesundheitsbehörden zu überprüfen oder die folgenden Websites zu konsultieren: Reisehinweise & Vertretungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (https:// www.eda.admin.ch/eda/fr/dfae/representations-et-conseilspourles-voyages/reiseinformationen/reisehinweise_kurzerklaert.html#) die Informationen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG (https://www.bag.admin.ch/fr/santevoyages-vaccinations-et-mesures-antipaludiques ; https://www.bag.admin.ch/fr/flambees-et-epidemies-actuelles), das medizinische Zentrum des Pasteur-Instituts (https://www.pasteur.fr/fr), die für ihn geltenden Formalitäten sorgfältig zu erfüllen und einzuhalten. die Übereinstimmung von Vorname, Nachname, Personalausweisnummer (CNI) und/oder Reisepass auf allen Reise- und Formalitätsdokumenten zu überprüfen. Während der gesamten Reise über lesbare und einwandfreie Reise- und Identitätsdokumente sowie die erforderlichen Formalitäten zu verfügen (nach unserer Empfehlung sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form).
Abgelaufene, beschädigte oder nicht eindeutig identifizierbare Reisepässe oder Personalausweise (z. B. unleserliches Foto) werden für die Reise nicht akzeptiert. Bezüglich Reisepässen wird empfohlen, die ausreichende Anzahl freier Seiten zu überprüfen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums wird daran erinnert, dass französische Staatsangehörige und/oder Bürger eines Mitgliedstaats im Besitz eines gültigen und intakten Personalausweises (CNI) und/oder Reisepasses sein müssen.
Für Reisen in andere Länder kann von den lokalen Behörden ein Reisepass oder Personalausweis verlangt werden, dessen Gültigkeit mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus reicht, zusammen mit einem Rückflugticket , Mindestguthaben, Nachweis einer Reiseversicherung, internat ionalem Impfpass, Impfbescheinigung und/oder einem Visum. Für französische Staatsangehörige wird insbesondere darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar 2014 die französische Gesetzgebung die Gültigkeit des Personalausweises von 10 auf 15 Jahre verlängert hat. Diese verlängerte Karte wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. Daher wird empfohlen, vor der Reise bei den Botschaften der durchquerten Länder zu überprüfen, ob diese akzeptiert wird. Ein Passagier, der aufgrund fehlender vorgegebener Dokumente beim Boarding oder bei der Einreise in ein Land abgewiesen wird, kann keine Rückerstattung verlangen. Im Falle der Nichteinhaltung gehen alle entstandenen Kosten zu Lasten der Kunden. Wenn wir Einreisedokumente (Visa) im Auftrag des Kunden erstellen, geschieht dies auf Grundlage der übermittelten Informationen.
Wir können nicht für Folgen verantwortlich gemacht werden, die daraus entstehen, dass diese Informationen fehlerhaft sind. Die angeforderten Dokumente müssen uns per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse zugesandt werden: CroisiEurope – Service Visas – 12, rue de la Division Leclerc – 67000 Strasbourg – Frankreich, innerhalb der erforderlichen Frist und mit Überprüfung, dass ihre Gültigkeit den Anforderungen der betreffenden Länder entspricht. Die Dokumente können erst am Tag der Abreise zurückgegeben werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verzögerungen oder die Nichtausstellung durch die zuständigen Behörden. Der Passagier ist verpflichtet, der Reederei alle notwendigen Informationen bereitzustellen, damit diese ihre eigenen Sicherheitsverpflichtungen erfüllen kann.
Der Veranstalter oder Reisevermittler muss den Reisenden insbesondere mittels eines durch Vorschrift festgelegten Formulars vor Abschluss des Vertrags über die Bedingungen für die Grenzübertritte informieren. Diese Informationen müssen klar, verständlich und gut sichtbar präsentiert werden. Wenn diese Informationen schriftlich übermittelt werden, müssen sie lesbar sein.
Der Veranstalter muss dem Reisenden außerdem allgemeine Informationen zu den für Reisepässe und Visa geltenden Bedingungen, einschließlich der ungefähren Dauer für die Beschaf fung von Visa, sowie Angaben zu den gesundheitlichen Formalitäten des Ziellandes übermitteln.
Mit der Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen erkennt der Kunde an, dass er vom Veranstalter über alle einzuhaltenden Formalitäten für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Aufenthalts in den besuchten Ländern informiert wurde, insbesondere im Rahmen der Produktion „Visages et Fleuves du Monde“, und insbesondere über die für minderjährige Kinder erforderlichen Formalitäten.
Achtung: Zwischen der Veröffentlichung des CroisiEurope-Prospekts und dem Abreisedatum können Änderungen eintreten. Die Vorschriften der verschiedenen Länder ändern sich häufig und ohne Vorankündigung. Sie werden in den CroisiEurope-Prospekten nur zu Informationszwecken angegeben, und es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die zum Zeitpunkt seiner Reise erforderlichen Formalitäten zu informieren. CroisiEurope kann nicht für die Nichtbeachtung der Formalitäten haftbar gemacht werden, die sie spätestens bei der Buchung der Unterlagen empfohlen hat, noch für Bußgelder, die sich aus der Nichteinhaltung der Zoll- oder Gesundheitsvorschriften der besuchten Länder ergeben.
KINDER / MINDERJÄHRIGE: Buchungen von minderjährigen Personen werden nicht akzeptiert. Diese müssen von den Eltern oder anderen volljährigen Personen über 18 Jahren mit den erforderlichen Genehmigungen vorgenommen werden. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht allein an Bord reisen. Sie müssen von Eltern oder Erwachsenen über 18 Jahren begleitet werden. An Bord werden Minderjährigen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt.
Das Bordpersonal kann eine Alterskontrolle des Kunden verlangen.
GESUNDHEIT, MOBILITÄT, SPEZIELLE UNTERSTÜTZUNG UND MEDIZINISCHE KONTRAINDIKATIONEN: Alle Passagiere müssen sicherstellen, dass sie medizinisch, physisch und/oder psychisch in der Lage sind, eine Reise zu unternehmen, ohne ihr eigenes Leben oder das anderer zu gefährden.
An Bord unserer Schiffe werden keine medizinischen Dienstleistungen angeboten.
Jeder Passagier mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung, eingeschränkter Mobilität, einer Erkrankung, die eine medizinische Behandlung oder Unterstützung erfordert, oder Schwangere müssen dies ihrem Reisebüro oder CroisiEurope zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen.
Tatsächlich kann keine Buchung für Passagiere akzeptiert werden, deren physische oder psychische Verfassung ihre Teilnahme an der Kreuzfahrt oder dem Aufenthalt unmöglich oder gefährlich für sie selbst oder andere machen könnte, die die Sicherheit des Schiffes beeinträchtigt oder Pflegebzw.
Unterstützungsmaßnahmen erfordert, die an Bord nicht gewährleistet werden können, insbesondere aufgrund nicht angepasster Infrastrukturen. Einige Anbieter (Hotels , Fluggesellschaften, Flussschifffahrtsgesellschaften usw.) können ein ärztliches Attest verlangen oder die Buchung ablehnen, wenn sie der Meinung sind, die erforderliche Unterstützung für die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Passagiers nicht garantieren zu können.
Die Teilnahme an all unseren Reisen und Ausflügen setzt ausreichende Mobilität des Passagiers voraus.
Falls dies aus Sicherheits- oder Komfortgründen für den Passagier unbedingt erforderlich ist, unterliegt die Buchung von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Bedingung, dass eine Begleitperson anwesend ist, die in der Lage ist, den Passagier zu unterstützen.
Diese Anforderung hängt vollständig von der Einschätzung von CroisiEurope hinsichtlich der Bedürfnisse des behinderten oder mobilitätseingeschränkten Passagiers in Bezug auf Sicherheit ab und kann von Route zu Route und/oder von Schiff zu Schiff variieren.
Wenn die behinderte oder mobilitätseingeschränkte Person besondere Unterstützung (Pflege, Aufsicht) benötigt, muss sie zwingend von einer Begleitperson begleitet werden, die in der Lage ist, die erforderliche Unterstützung auf eigene Kosten zu leisten.
Jeder persönliche Unfall, jede Umleitung oder jede erzwungene Hafengebühr, die den Verlauf der Reise stören, liegt in der Verantwortung des Passagiers, der seine Untauglichkeit verschwiegen oder allgemein CroisiEurope vor der Abreise nicht über seine spezifischen Schwierigkeiten oder Bedürfnisse informiert hat.
CroisiEurope empfiehlt das Tragen von Schuhen mit rutschfesten Sohlen, die für das Bordleben und Ausflüge geeignet sind. Einige Impfungen, obwohl nicht verpflichtend, können von den Gesundheitsbehörden empfohlen werden.
VERWEIGERUNG DES EINSTEIGENS UND FRÜHZEITIGES AUSSCHIFFEN: Das Einsteigen kann jedem Passagier verweigert werden und die Kreuzfahrt kann für jeden Passagier unterbrochen werden (auf Risiko und Kosten des ausgeschifften Passagiers), wenn nach Ansicht des Kapitäns oder der Bordleitung dieser Passagier nicht reisefähig ist, aus administrativen Gründen oder aus anderen berechtigten Gründen, oder wenn er andere Passagiere stört oder gefährdet. Ein solcher Passagier kann in jedem Hafen der Reiseroute von Bord gehen, ohne dass dies die Möglichkeit von rechtlichen Verfolgungen oder Sanktionen durch die zuständigen Behörden des betreffenden Staates beeinträchtigt und ohne dass CroisiEurope dafür haftbar gemacht werden kann.
CroisiEurope ist nicht verpflichtet, die nicht genutzten Kreuzfahrtage des ausgeschifften Passagiers zu erstatten, noch die durch dieses Ausschiffen entstandenen Kosten zu übernehmen.
EINHALTUNG DER ANLEGZEITEN: An Land sind die Rückkehrzeiten an Bord und die Abfahrtszeiten des Schiffes an Bord angegeben und werden vom Bordverantwortlichen erläutert. Es liegt in der Verantwortung der Passagiere, diese Zeiten einzuhalten. Die Reederei lehnt jede Haftung im Falle eines Nichterreichens des Schiffs ab. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Regeln durch den Passagier besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
AUSFLÜGE: Die in der Broschüre aufgeführten Ausflüge sind optional (sofern nicht anders angegeben).
Die in den Programmen angegebenen Ausflugsrouten dienen nur zur Orientierung und können sich aufgrund äußerer Umstände (z. B. Wetterbedingungen, Streiks, Transportverzögerungen, behördliche Schließungen von Sehenswürdigkeiten) oder durch lokale Dienstleister ändern.
Bestimmte Orte unterliegen hohen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Kreml, Platz des Himmlischen Friedens). Die zuständigen Behörden können daher einen Besuch unerwartet schließen oder untersagen. CroisiEurope übernimmt keine Verantwortung für unvorhergesehene Schließungen.
Bei Absage eines Ausflugs wird CroisiEurope bestrebt sein, Ersatzbesuche zu organisieren. Im Falle einer endgültigen Absage wird der Ausflug erstattet, weitere Entschädigungen sind ausgeschlossen.
Soweit im Programm nicht anders ange geben, gelten für CroisiEurope-Fluss- und Seereisen die Ausflugspreise als Richtwerte und setzen ein Minimum von 25 Teilnehmern pro Ausflug voraus. Wird dieses Minimum nicht erreicht, kann der Preis an Bord bei Durchführung des Ausflugs angepasst werden, egal ob der Ausflug vorab oder an Bord gebucht wurde.
Die Absage eines einzelnen oder aller Ausflüge berechtigt nicht zur Stornierung der Kreuzfahrt durch den Kunden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch CroisiEurope.
Ausflüge am Abend der Einschiffung oder am folgenden Morgen sind nur für Gäste garantiert, die das Ausflugspaket gebucht haben (außer wenn das Minimum von 25 Personen nicht erreicht wird, dann gelten die obigen Bedingungen).
Für die Produktion „Visages et Fleuves du Monde“ werden vor Ort gebuchte Ausflüge von unabhängigen lokalen Organisationen durchgeführt. Auch wenn unsere Vertreter diese vor Ort anbieten, werden sie frei erworben und sind kein Bestandteil der über CroisiEurope in Frankreich gebuchten Reise. Beschreibungen und Preise sind nur Richtwerte. Alle Streitigkeiten, Vorfälle oder Unfälle während der Ausflüge müssen direkt mit dem jeweiligen Anbieter geklärt werden; CroisiEurope oder das buchende Reisebüro übernehmen hierfür keine Verantwortung.
PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE / GEPÄCK: An Bord verboten sind Tiere sowie gefährliche Gegenstände und Produkte wie illegale Substanzen, Schusswaffen, stumpfe oder scharfe Gegenstände, Sprengstoffe, Sauerstoff, Druckluft oder entzündliche Stoffe. Der Reeder behält sich das Recht vor, Passagieren mit solchen Gegenständen das Einschiffen zu verweigern. Der Passagier haftet für alle Schäden, die dem Reeder durch die Missachtung dieser Regeln entstehen.
Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen müssen während der Kreuzfahrt schriftlich beim Büro des Schiffs-Kommissars oder im Rahmen einer Rundreise beim Begleiter bzw. Verantwortlichen gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Ende der Reise an die Reederei übermittelt werden.
CroisiEurope haftet, außer bei eigenem Verschulden, nicht für Verlust , Diebstahl oder Beschädigungen von Passagiergepäck. Die Besatzung steht Passagieren beim Transport der Gepäckstücke zur Verfügung, eine Haftung für das Gepäck besteht jedoch nicht. Die Haftung ist auf 765 CHF pro Passagier begrenzt und gilt nur für Reisen auf CroisiEurope-Schiffen. Für Reisen und Kreuzfahrten der Produktion „Visages et Fleuves du Monde“ liegt die Verantwortung bei den lokalen Reedern und Dienstleistern.
Während der gesamten Reise liegt die Verantwortung für Gepäck und persönliche Gegenstände bei den Passagieren.
CroisiEurope übernimmt keine Verantwortung für vergessene Gegenstände, deren Suche oder Rückführung. Bei vergessenen Gepäckstücken trägt der Kunde etwaige zusätzliche Kosten für die Rückführung. CroisiEurope haftet nicht für den Inhalt und die Rücksendung eines vergessenen Gepäcks. Eine Gepäckversicherung wird dringend empfohlen.
Bei Verlust, verspäteter Zustellung oder Beschädigung von Gepäck im Rahmen eines Lufttransfers muss der Passagier am Flughafen einen Gepäckschadensbericht bei der Fluggesellschaft ausfüllen. Das Originaldokument wird für die Bearbeitung der Reklamation benötigt.
WERTEGEGENSTÄNDE: CroisiEurope haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen, Bargeld, Wertpapieren, Schmuck oder persönlichen Gegenständen, die nicht vom Reisenden selbst überwacht werden oder infolge der Missachtung von Sicherheitsregeln oder -anweisungen.Es wird empfohlen: Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt zu lassen und regelmäßig ihren Zustand zu überprüfen. Wertgegenstände im persönlichen Safe oder im Safe an der Rezeption des Schiffes aufzubewahren. Keine Wertgegenstände, Schlüssel, Ausweise oder für die Gesundheit unverzichtbare Medikamente im Gepäck zu belassen, das den Transporteuren übergeben wird. CroisiEurope übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Verluste oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.
REKLAMATIONEN: Subjektive Bewertungen werden zur Kenntnis genommen, können jedoch nicht zu einer Entschädigung führen. Bei Problemen während der Reise wird dringend empfohlen, diese sofort dem Reisebegleiter oder Bordkommissar mitzuteilen, um eine Lösung in Echtzeit zu ermöglichen. Wird eine lokale Leistung vom Kunden nicht in Anspruch genommen oder nicht genutzt, kann keine Rückerstattung erfolgen. Reklamationen müssen CroisiEurope innerhalb von 10 Tagen nach Reiseende übermittelt werden, auf einem Weg, der den Erhalt nachweisbar macht. Dem Schreiben ist das Bewertungsformular aus dem Reiseheft beizufügen sowie al le Belege, die die Reklamat ion s tüt zen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 2 Monate, abhängig von den notwendigen Ermittlungen bei den Dienstleistern, Hotels oder sonstigen Anbietern. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Händlern oder Unternehmen sind ausschließlich die Gerichte in Zürich oder Straßburg zuständig.
KAUFEN: Alle vor Ort getätigten Einkäufe liegen in der alle inigen Ve rantwor tung de r Kunden ( z . B.Nachahmungsprodukte oder Ähnliches).
STORNIERUNG VON KREUZFAHRTEN DURCH CROISIEUROPE: CroisiEurope behält sich das Recht vor, Kreuzfahrten aus Gründen höherer Gewalt, wiederkehrender klimatischer oder natürlicher Ereignisse (Hoch- und Niedrigwasser, Zyklone usw.) oder aus Sicherheitsgründen für die Passagiere jederzeit vor Abreise abzusagen. In diesem Fall besteht keine andere Verpflichtung als die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Der Kunde kann keine zusätzlichen Entschädigungen verlangen.
CroisiEurope wird nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzkreuzfahrt anbieten. Der Passagier kann wählen, ob er diese Ersatzkreuzfahr t wahrnimmt oder eine Rückerstattung gemäß den vorliegenden Bedingungen erhält. Bei Annahme der Ersatzkreuzfahrt erfolgt keine weitere Rückerstattung oder Entschädigung. CroisiEurope behält sich außerdem das Recht vor, eine Kreuzfahrt bis 21 Tage vor Abreise bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen; der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
Mindestteilnehmerzahlen: 80 Personen für Fluss- und Seereisen auf Schiffen mit 120–200 Passagieren, 50 Personen für Schiffe mit 70–120 Passagieren, 15 Personen für Kanal-Penichen in Frankreich, 40 Personen für die Mekong-Kreuzfahrt auf RV INDOCHINE, 52 Personen auf RV INDOCHINE II, 38 Personen auf LAN DIEP, 24 Personen auf TOUM TIOU I, 18 Personen auf TOUM TIOU II, 12 Personen für Südafrika, 48 Personen für Indien, 90 Personen für Nil-Kreuzfahrten, 20 Personen für Amazonas, 16 Personen für Spitzbergen, 25 Personen für Landverlängerungen im Rahmen einer CroisiEurope-Kreuzfahrt
MODIFIKATION VON PROGRAMMEN, ROUTEN UND ZEITPLÄNEN: CroisiEurope behält sich das Recht vor, bei Streiks, Aufständen, schlechten Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen, oder außergewöhnlichen Umständen (wie im CE-Reglement erläutert) sowie aus anderen berechtigten Gründen, Abfahrten oder Ankünfte vorzuziehen, zu verschieben oder Häfen zu ändern – dies ohne vorherige Benachrichtigung. CroisiEurope haftet in solchen Fällen nicht für Ausfälle, Verspätungen, Änderungen oder Ersatzleistungen.
Für die Programme „Visages et Fleuves du Monde“ gilt zusätzlich: Kapitäne, Kreuzfahrtdirektoren, Begleiter und lokale Vertreter können, wenn die Umstände es erfordern, jederzeit die Routen und Programmabläufe ändern.
Generell liegt die oberste Priorität immer bei der Sicherheit der Passagiere an Bord. Der Kapitän ist der alleinige Verantwortliche an Bord und kann jederzeit das Schiff umlenken oder einen Hafenstreckenplan ändern. Er kann die Kreuzfahrt ganz oder teilweise abbrechen oder die Route ändern, wenn dies im Interesse der Passagiere oder der Sicherheit des Schiffs liegt. Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt erstattet CroisiEurope die Kosten für nicht durchgeführte Kreuzfahrttage, jedoch keine zusätzlichen Entschädigungen. Unvorhergesehene Ereignisse (z. B. religiöse oder staatliche Feiertage, politische Demonstrationen, Streiks, Pannen, Verkehrss törungen, behördl iche Änderungen, Sportveranstaltungen oder andere legitime Gründe) können Änderungen bei Anläufen, Besichtigungen oder Ausflügen erforderlich machen. CroisiEurope haftet nicht für solche Änderungen, und sie begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
Einige Ziele unterliegen besonderen Wetter- und Klimabedingungen. Anläufe können verschoben, gekürzt oder abgesagt werden, ohne dass hierfür eine zusätzliche Entschädigung gezahlt wird. Ausflüge werden im Falle einer Absage erstattet; andere Entschädigungen werden nicht gewährt. Ein einzelner Hafen kann nicht als alleiniges Ziel des Programms betrachtet werden, das auf die Entdeckung einer Region und den Genuss der Schifffahrt insgesamt ausgerichtet ist. CroisiEurope bemüht sich jedoch stets, auftretende Probleme bestmöglich zu lösen.
ÄNDERUNG DER KABINENKATEGORIE ODER -NUMMER DURCH DEN REEDER: Aus technischen oder betrieblichen Gründen haben die Reedereien oder Reeder die Möglichkeit, dem Passagier eine Kabine zuzuweisen, die von der bei der Buchung festgelegten oder gewählten Kabine abweicht In diesem Fall muss die neue Kabine mindestens derselben Kategorie zugeordnet werden. Diese Änderung wird nicht als gültiger Grund für eine Stornierung seitens des Kunden angesehen, noch als wesentliche Vertragsänderung betrachtet und berechtigt zu keiner Entschädigung.
TRANSPORT:
a) Änderung / Stornierung: Der starke Anstieg des Flugund Bahnverkehrs, Ereignisse außerhalb unseres Einflusses (Streiks, technische Zwischenfälle, Wetter, Pandemie usw.) und Sicherheitsanforderungen führen dazu, dass Fluggesellschaften sowie Bahnunternehmen nicht immer in der Lage sind, die geplanten Zeiten einzuhalten.
Verspätungen, sowohl beim Abflug als auch bei der Rückkehr, sind möglich und liegen außerhalb des Einflusses des Beförderers, des Reiseveranstalters und des Reisebüros; eine Entschädigung, die über die gesetzlich vorgeschriebene hinausgeht, kann nicht gewährt werden, unabhängig von den beruflichen oder persönlichen Folgen.
Es wird daher empfohlen, dass der Kunde einen angemessenen Zeitpuffer einplant, insbesondere bei der Rückkehr, im Falle von Anschlussverbindungen oder wichtigen Terminen.
Von den Bahn- oder Fluggesellschaften auferlegte Änderungen von Zeiten und Daten können sowohl bei Abreise als auch bei Ankunft erfolgen und eine Verkürzung oder Verlängerung der Reise zur Folge haben. CroisiEurope, als Vermittler zwischen dem Käufer und der Bahn- oder Fluggesellschaft, wird sich bemühen, die am besten geeigneten Lösungen zu finden, kann jedoch nicht für die möglichen Folgen dieser Verspätungen oder Änderungen verantwortlich gemacht werden. Eine Entschädigung hierfür kann nicht auf den Preis der Kreuzfahrt angerechnet werden.
Darüber hinaus übernehmen wir keine Verantwortung für Flug- oder Bahntransfers, die nicht über den Reiseveranstalter CroisiEurope gebucht wurden. Wir empfehlen unseren Kunden, die ihre Vor- oder Nachtransfers auf eigene Faust durchführen, flexible oder erstattungsfähige Fahrkarten zu buchen. Eine durch den Kunden verursachte Kreuzfahrtausfall aufgrund des Bahn- oder Flugverkehrs wird nicht berücksichtigt.
Zur Information: Die meisten Fluggesellschaften haben die Online-Registrierung auf ihrer Website am Vorabend des Fluges (Hin- und Rückflug) obligatorisch gemacht; es liegt in der Verantwortung der Passagiere, dies fristgerecht zu erledigen.
Darüber hinaus empfiehlt CroisiEurope dringend, dassPassagiere diese Registrierungen durchführen, auch bei Fluggesellschaften, für die dies nicht obligatorisch ist.
Tickets, die im Rahmen unserer Programme ausgestellt oder direkt vom Kunden gebucht und nicht genutzt werden, bei Hin- und/oder Rückflug, können nicht erstattet werden, auch im Falle einer Terminverschiebung oder Stornierung des Aufenthalts.
Das Aufgeben eines Sitzplatzes, um einen anderen Flug oder Zug zu nehmen, berechtigt nicht zur Rückerstattung des nicht genutzten Tickets noch zur Übernahme des neuen Tickets.
Jegliche Reklamation bezüglich eines Luft- oder Landtransfers, die eventuell entstandene Kosten (Taxi, Parkgebühren, Hotels, Reservierungsänderungen, nicht änderbare Tickets usw.) nach sich gezogen hat, kann weder vor Ort noch nach der Rückkehr zu einer Entschädigung führen, ebenso im Falle der Ankunft an einem anderen Bahnhof oder Flughafen als dem Abfahrtsort (z. B.: Paris Orly, Paris Roissy).
b) Vor- und/oder Nachtransfers: Für die Organisation der Vor- und/oder Nachtransfers „von Ihrer Stadt bis zum Treffpunkt oder bis zum Abflug- bzw. Ankunftsflughafen“ mit dem Bus, der die Reise durchführt, weisen wir darauf hin, dass die Bustransfers nur mit mindestens 20 angemeldeten Personen stattfinden.
In bestimmten Fällen kann während des Transfers eine Wartezeit entstehen, aufgrund von Verkehrsbedingungen oder organisatorischen Notwendigkeiten.
Die für Luft- und/oder Bahntransfers nach Paris oder andere Städte von bestimmten Wohnorten geltenden Tarife werden strikt nach den in unseren Broschüren und/oder Angeboten angegebenen Bedingungen angewendet (innerhalb der Verfügbarkeit in der vorgesehenen Buchungsklasse).
Alle Kosten oder Ticketkäufe, die aufgrund von Flug- oder Bahnverspätungen bei Vor- und/oder Nachtransfers entstehen und die außerhalb des Einflusses von CroisiEurope liegen, gehen zu Lasten des Kunden.
c) Charterflüge: Die von CroisiEurope eingerichteten Abflüge und Rückflüge aus der Provinz auf speziell gecharterten Flügen sind für mindestens 80 Passagiere garantiert. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann CroisiEurope dem Kunden eine alternative Lösung per Flug, Bahn oder Bus vorschlagen, um die Kreuzfahrt zu erreichen.
Diese Änderung Ihres Reiseplans im Falle der Streichung des Abflugs aus der Provinz kann bis zu 21 Tage vor Ihrer Abreise erfolgen. Diese Änderung gilt als geringfügig und wird Ihnen vor Abreise auf einem dauerhaften Medium klar und verständlich mitgeteilt.
d) Identität der Beförderer: Gemäß der Verpflichtung, die Passagiere über die Identität des Luftbeförderers zu informieren, wird der Reisende über die Identität des oder der vertraglich oder faktisch zuständigen Beförderer informiert, die den gebuchten Flug durchführen könnten, in Form einer Liste von maximal drei Beförderern pro Abschnitt.
CroisiEurope oder das Reisebüro wird den Kunden über die Identität der tatsächlich den Flug/die Flüge ausführenden Fluggesellschaft informieren; diese Information wird spätestens 8 Tage vor dem im Beförderungsvertrag vorgesehenen Datum oder zum Zei tpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilt, falls dieser weniger als 8 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
Im Falle einer Änderung der Identität des Beförderers wird der Kunde informiert, spätestens jedoch beim Check-in.
e) Ticket: Das in den Flug- und Bahnunternehmen verwendete Fahrschein oder die Ersatzquittung stellt den einzigen Vertrag zwischen diesen und dem Kunden dar.
Der Kunde ist für sein Beförderungsticket verantwortlich und muss daher die Folgen eines Verlusts, Diebstahls oder einer möglichen Zerstörung seines Beförderungstickets tragen, ohne dass CroisiEurope haftbar gemacht werden kann.
f) Gepäck: Die Freigepäckmenge beträgt in der Regel pro Person einen Koffer von 15 bis 23 kg, je nach Fluggesellschaft, die den Transport durchführt. Übergepäck ist bei der Anmeldung bei der Fluggesellschaft zu begleichen.
Der Transport sperriger Gegenstände (Rollstühle, Beatmungsgeräte, Kinderwagen usw.) muss bei der Anmeldung angegeben werden und kann je nach Fluggesellschaft mit einem variablen Aufpreis verbunden sein. Einige Fluggesellschaften berechnen Assistenzleistungen am Flughafen sowie Serviceleistungen an Bord.
Im Falle von Beschädigung oder Nichtzustellung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft muss der Kunde sofort die Unregelmäßigkeit bei den zuständigen Diensten des Ankunftsflughafens melden, um eine Verlust- oder Schadensmeldung auszufüllen. Anschließend muss der Passagier innerhalb von maximal 7 Tagen und zur Geltendmachung einer Entschädigung diese Meldung zusammen mit den angeforderten Originaldokumenten an die Fluggesellschaft senden. Es wird empfohlen, eine Fotokopie aller eingesandten Originale aufzubewahren.
Ohne diese Vorgehensweise und die Vorlage der Dokumente kann keine Übernahme durch die Fluggesellschaft erfolgen CroisiEurope, als Vermittler zwischen Käufer und Fluggesellschaft, wird versuchen, die bestmöglichen Lösungen zu finden, kann jedoch nicht für die möglichen Folgen dieser Gepäckbeschädigungen oder -verluste verantwortlich gemacht werden. Eine Entschädigung hierfür kann durch CroisiEurope nicht erfolgen.
g) Haf tung der Beförderer : Die Haf tung der Fluggesellschaften ist durch das für sie geltende nationale oder internationale Recht begrenzt, insbesondere durch die Internationalen Übereinkommen von Warschau vom 12. Oktober 1929 oder von Montreal vom 28. Mai 1999, sowie durch deren eigene Beförderungsbedingungen, denen Sie vor jeder Buchung zugestimmt haben, und die die Haftung von CroisiEurope beschränken oder ausschließen können. CroisiEurope übernimmt in deren Auftrag die pauschale Entschädigung, außer in außergewöhnlichen Umständen, und in jedem Fall die Unterstützung und Betreuung der Passagiere.
h) Rückerstattung von Flugsteuern: Im Falle der Nichtnutzung des Flugtickets aus welchem Grund auch immer sind die obligatorischen Flughafensteuern auf Ant rag des Reisenden innerhalb von 30 Tagen erstattungsfähig und kostenlos für alle Online-Anträge. Für alle Offline-Anträge erhebt CroisiEurope entsprechende Gebühren von maximal 20 % des erstatteten Betrags.
VERANTWORTUNG DER PASSAGIERE: Jeder Passagier (oder, falls minde jährig, seine Eltern oder Erziehungsberechtigten) ist verantwortlich und verpflichtet sich, die Gesellschaft für alle Schäden an Mobiliar, Ausrüstungen oder sonstigen Eigentumsgegenständen des Schiffes zu entschädigen, sowie für alle Schäden in Hotels oder an Flugzeugen, die vom Passagier im Rahmen seiner Reise genutzt werden. Jeder Passagier (oder, falls minderjährig, seine Eltern oder Erziehungsberechtigten) ist verantwortlich und verpflichtet sich, die Gesellschaft für alle Bußgelder oder Strafen zu entschädigen, die der Gesellschaft aufgrund einer Handlung, Unterlassung oder Gesetzesverletzung auferlegt werden, unabhängig davon, ob diese Handlung freiwillig oder unfreiwillig durch den Passagier erfolgt ist.
Die Reisepässe müssen den Anforderungen der durchquerten Länder entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Gültigkeit und Konformität seines Reisepasses sicherzustellen.
VERSICHERUNGEN: CROISIEUROPE SCHWEIZ ist Mitglied des Reisegarantiefonds, über den Sie alle Informationen bei unserer Agentur erhalten können.
OPTIONALE VERSICHERUNGEN UND ASSISTENZGARANTIE - RÜCKTRANSPORT: Die Kunden haben die Möglichkeit, über das Anmeldeformular oder den Reiseverkaufsvertrag einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Folgen bestimmter Fälle von Stornierung, Gepäckschäden, privater Haftpflicht im Ausland und Reiseunterbrechung abdeckt.
Die allgemeinen Bedingungen dieser Versicherungsverträge sind auf Anfrage beim Versicherer zugänglich. Diese Verträge enthalten Garantiegrenzen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Pflichten im Schadensfall. Daher werden die Kunden gebeten, diese sorgfältig zu lesen. In jedem Fall ist ausschließlich die betreffende Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Kunden für die Erfüllung dieser Verträge verantwortlich; der Kunde hat in diesem Fall ein direktes Rechtsverhältnis mit ihr.
Abgesehen von diesen optionalen oder fakultativen Versicherungen ist eine medizinische Rücktransport-/ Personenassistenzversicherung in allen unseren Kreuzfahrten und Reisen kostenlos enthalten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN: Alle in unseren Broschüren veröffentlichten Informationen zu Fahrplänen, Routen sowie zu den Ausstattungen der Hotels und Schiffe gelten zum Zeitpunkt der Erstellung der Broschüre und können Änderungen unterliegen, die gegebenenfalls den Kunden zum Zeitpunkt der Anmeldung mitgeteilt werden. Karten, Fotos und Abbildungen werden zu Informationszwecken dargestellt und sind nicht vertraglich bindend.
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: CroisiEurope verpflichtet sich als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020, das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten jeder Person zu respektieren, die Informationen auf ihrer Website bereitstellt und/oder erhält, gegenüber ihrem Personal oder dem ihrer Partner sowie per E-Mail.
Grundsätzlich hat jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden könnten, die Möglichkeit, sich auf Folgendes zu beziehen: die Datenschutzrichtlinie, die Richtlinie zu Cookies und deren Nutzung durch das Unternehmen, auf der Website https://www.croisieurope.com. Diese Richtlinien erläutern im Hinblick auf personenbezogene Daten und Cookies die möglichen Datenverarbeitungen durch CroisiEurope und deren Grundlagen (einschl ießl ich Besuchsstat ist iken, Personalisierung von Mitteilungen und Erstellung von Werbung oder zielgerichteten Angeboten).
Es wird daran erinnert, dass im Zusammenhang mit kommerziellen Mitteilungen per E-Mail oder SMS jede Person der Verarbeitung widersprechen oder sich abmelden kann, indem sie dem in der Mitteilung enthaltenen Link oder dem Widerspruchsverfahren folgt. Es wird ebenfalls daran erinnert, dass jede Person das Recht hat, sich in die Widerspruchsliste für Telefonwerbung (Bloctel) einzutragen.
Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat das Recht, über die Nutzung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden, darauf zuzugreifen und eine kostenlose Mitteilung in verständlichem Format zu erhalten, deren Berichtigung zur Korrektur von Ungenauigkeiten oder Ergänzung zu verlangen, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, der Verarbeitung zu widersprechen und/oder deren Löschung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen zu beantragen.
Im Rahmen der Ausübung ihrer Rechte kann jede Person den Datenschutzbeauftragten (DPO) von CroisiEurope kontaktieren: per E-Mail an: dpo@croisieurope.com, oder per Post an: CroisiEurope, Service Relation Clients, 12 rue de la Division Leclerc, 67000 STRASBOURG, wobei ein Identitätsnachweis und/oder ein Nachweis der Befugnis zur Vertretung Dritter angefordert werden kann.
Jede Person kann eine Beschwerde bei ihrer zuständigen lokalen Datenschutzbehörde einreichen: in der Schweiz ist dies der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), dessen Website https://www.edoeb.admin.ch/de lautet und dessen Adresse Feldeggweg 1, CH-3003 Bern ist; für andere Staaten befindet sich eine vollständige Liste der zus tändigen Datenschutzbehörden auf der offiziellen Website: https://ec.europa.eu/justice/article-29/structure/data-protectionauthorities/index_en.htm. Im Rahmen der Vertragsabwicklung mit CroisiEurope, der Angebots- oder Optionsanfrage sowie der Durchführung des Kreuzfahrt- und/oder Reisepaketvertrags und der zugehörigen Leistungen: erheben wir Ihre Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anmeldedaten Ihres Online-Kontos (Benutzername und zugehöriges Passwort) sowie für ergänzende Leistungen (einschließlich Visaanfragen und Buchung von Transportdienstleistungen) die Nummer und/oder Kopie oder das Original Ihres Reisepasses oder Personalausweises (CNI).
Sie haben die Möglichkeit, uns zusätzliche – auch sensible – Informationen im Rahmen einer Anfrage zur Information oder Personalisierung oder auf Anfrage unserer Transportoder Visadienstleister oder staatlicher bzw. Zollrechtlicher Behörden mitzuteilen, wie z. B. Ihr Geschlecht, medizinische Daten, Informationen zu Behinderungen, Ernährungsweisen und/oder Religion.
Sie können uns dieselben personenbezogenen Daten anderer Personen im Hinblick auf deren Teilnahme mitteilen; in diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass diese der Erhebung durch unser Unternehmen zustimmen und deren Nutzung durch unser Unternehmen verstehen.
Die erhobenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfragen verwendet, und deren Erhebung sowie Nutzung basiert auf: der Notwendigkeit, diese Informationen zu haben und zu verarbeiten, um Ihre Buchung zu verwalten, Ihnen die Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, für die wir Verträge abgeschlossen haben, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen im Rahmen Ihrer Bestellung oder Reklamationen Unterstützung zu leisten, Ihrer vorherigen Zustimmung, dass diese Informationen für Informat ions- , Kommunikat ions- und/oder Marketingzwecke genutzt werden (einschließlich Newsletter, Veranstaltungen, Gewinnspiele, Lotterien, Interesse an zukünftigen Angeboten oder kommerzielle Akquise), dem berechtigten Interesse unseres Unternehmens, sofern unsere Nutzung das Interesse sowie die Rechte der betroffenen Personen respektiert (einschließlich Datenverschlüsselung, gesicherte Kopien, um die Sicherheit unseres IT-Netzwerks und der Daten zu gewährleisten, Betrugsprävention usw.).
CroisiEurope gibt personenbezogene Daten nicht aus anderen Gründen oder gegen Entgelt an Dritte weiter.
Für diese Zwecke und unter der Voraussetzung, dass ernsthafte Garantien für Vertraulichkeit und Sicherheit bestehen, insbesondere hinsichtlich der Minimierung der Nutzung, werden die Daten übermittelt: an die Mitarbeiter von CroisiEurope sowie an diejenigen unserer Tochtergesellschaften, die Zugriff auf die Daten benötigen und befugt sind, sie für die oben genannten Zwecke zu verarbeiten, an Subunternehmer von CroisiEurope und an Dritte, die im Auftrag unseres Unternehmens handeln und von diesem genehmigt sind, in Übereinstimmung mit französischen und europäischen Standards (einschließlich Transportunternehmen, Versicherungen, Banken, Zollbehörden, empfangende Dienstleister, technische Subunternehmer oder IT-Support, Hosting-Dienstleister und Reiseleiter).
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, können jedoch außerhalb der EU übertragen werden, sofern die Drittparteien ein Datenschutzniveau einhalten, das den europäischen Anforderungen entspricht.
Die Offenlegung und Verarbeitung personenbezogener Daten kann ebenfalls von CroisiEurope erfolgen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn sie in gutem Glauben der Ansicht ist, dass eine solche Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist, um gerichtlichen Verfahren nachzukommen, auf Reklamationen zu reagieren oder die Sicherheit bzw. Rechte des Unternehmens, seiner Kunden oder der Öffentlichkeit zu wahren. Dies schließt die Beantwortung von Anforderungen und behördlichen Vorgaben der Abfahrts-, Ankunfts- und/oder Transitländer zu Zwecken der Einwanderung, Grenzkontrolle, Sicherheit und/oder Terrorismusbekämpfung ein.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet und gespeichert unter Einhaltung der geltenden französischen und europäischen Standards; sie werden daher für die Dauer verarbeitet, die erforderlich ist für: die oben beschriebenen Zwecke, die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen, die Erfüllung unserer Verträge und die Dauer, die zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten notwendig ist.
Der Widerspruch der betroffenen Person gegen die Erhebung und Verarbeitung ihrer für die Vertragsabwicklung sowie für die Erfüllung des Vertrags und der angeforderten Leistungen notwendigen personenbezogenen Daten macht die Durchführung des gesamten oder eines Teils ihres Vertrags mit CroisiEurope unmöglich. Nach Bekanntgabe dieser Unmöglichkeit gilt der Vertrag im Falle einer Bestätigung als vom Reisenden gekündigt und unterliegt den dafür vorgesehenen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden drei (3) Jahre ab dem Ende des letzten Kontakts oder dem Ende der vertraglichen Beziehungen mit CroisiEurope aufbewahrt. Nach Ablauf dieser drei (3) Jahre oder gegebenenfalls ab dem Antrag auf Löschung werden sie zerstört oder anonymisiert in den aktiven Informationssystemen des Unternehmens; personenbezogene Daten können jedoch für die Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverfahren mit eingeschränktem Zugriffsrecht aufbewahrt werden, bis deren Verjährung oder Ausschöpfung der Rechtsmitteler folgt, sowie archiviert, um den gesetzlichen, buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen von CroisiEurope nachzukommen (wie die zehnjährige Aufbewahrungspflicht von Rechnungen).
RECHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT: Alle Streitigkeiten oder Differenzen, die sich aus der Auslegung oder der Ausführung des Vertrags ergeben, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Handelsgerichte von ZÜRICH oder STRASSBURG.
ACHTUNG: Dieses „Einzelprodukt“ ist nur für den Weiterverkauf im schweizerischen Gebiet bestimmt.
Bezüglich Reisegruppen, das heißt mehr als 20 Personen, laden wir diese ein, sich direkt mit unserem „Gruppen“- Service in Verbindung zu setzen, um über die Produktver fügbarkei ten sowie die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Gruppen informiert zu werden.
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